Drei Psychotherapie-Richtungen sind nach dem Psychotherapeutengesetz (in Kraft seit 1. Januar 1999) als staatliche psychotherapeutische Ausbildung mit der Möglichkeit einer Kassenzulassung anerkannt und werden damit auch von den Kassen bezahlt: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
Meine Schwerpunkte liegen in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Psychoanalyse. Elemente aus neueren Traumakonzepten wie z.B. EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing), der psychodynamisch imaginativen Traumatherapie und aus der systemischen Therapie fließen in meine Arbeit ein.
Neben der Psychoanalyse mit bis zu 300 Sitzungen biete ich auch kürzer dauernde tiefenpsychologische Therapieformen an mit bis zu 100 Sitzungen, bei denen wir uns in ein- bis zwei wöchentlichen Terminen gegenübersitzen. In Kurzzeittherapien wird versucht, ein zentrales, mehr oder weniger klar umschriebenes Problem in insgesamt ca. 20 bis 30 Sitzungen zu behandeln.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Ich behandle alle Gesprächsinhalte streng vertraulich. Ohne Ihr Einverständnis erhält keine andere Person und Institution Kenntnis von Therapieinhalten.
Bevor die Behandlung beginnt, wird die Entscheidung zur gemeinsamen Arbeit getroffen. Dazu vereinbare ich mit Ihnen so genannte probatorische Sitzungen. Diese dienen zur diagnostischen Abklärung, zur Indikationsstellung und natürlich auch zum Kennenlernen. Für eine Psychotherapie ist es von zentraler Bedeutung, dass Sie eine Vertrauensbasis aufbauen können und dass Sie sich aufgehoben und kompetent behandelt fühlen.
Sobald gemeinsam eine Psychotherapie vereinbart wurde, wird bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Kostenträger ein entsprechender Antrag gestellt. Ihre behandelnde Ärztin/Ihr Arzt muss zuvor abklären, ob ein körperliches Leiden Auslöser der Beschwerden sein könnte oder ob es andere medizinische Gründe gibt, die gegen das Therapievorhaben sprechen. Dies wird auf dem so genannten Konsiliarbericht dokumentiert.