Bei Privaten Krankenversicherungen richten sich Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung nach der Art des individuellen Versicherungsvertrages. Sofern Unsicherheiten diesbezüglich bestehen, nehmen Sie bitte zur Klärung Kontakt zu ihrer Privaten Krankenversicherung auf. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Therapiesitzungen werden von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ -2,3-facher Satz) abgerechnet.