Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die eigentliche Psychotherapie ist allerdings im Gegensatz zu den Probesitzungen, eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, nach den maximal 5 Probesitzungen muss vor Behandlungsbeginn ein entsprechender Antrag an die Beihilfe gestellt werden. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Der von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle. Hat die Beihilfe Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie. Sie müssen nichts zuzahlen.